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Sicherheit

Allgemeine Sicherheit

Sie erhalten vor Ort eine professionelle Einführung und werden wärend der Dauer des Events betreut.

  • Es herrscht eine klare Zonenregelung. Das gesamte Gelände des Schiessplazes Geissbach ist Sicherheitszone.
  • Auf dem ganzen Gelände dürfen sich nur berechtigte Personen aufhalten, weitere Personen ausschliesslich in Begleitung von Berechtigten.
  • Ausnahme bilden die Parkplätze und der Aufenthaltsraum, die ausserhalb der Sicherheitszone liegen.
  • Der Zugang zum Schiessplatz oder zu anderen Arbeitsplätzen in der Sicherheitszone sind gekennzeichnet.
  • Es dürfen keine Hunde in die Sicherheitszone mitgenommen werden. Im Nebengelände sind Hunde immer an der Leine zu führen.

Sicherheit und Verhalten auf dem Schiessplatz

  • Jeder Schütze muss im Besitz einer persönlichen Haftpflichtversicherung sein.
  • Für verursachte Schäden an Menschen und Anlagen haftet vollumfänglich der Schütze.
  • Das Mindestalter jedes Schützen beträgt 18 Jahre.

Achtung! Es ist zu beachten, dass der Handyempfang nur beim Aufenthaltsraum und auf dem Schiesspodest gut funktioniert. Im Zwischengelände und auf der Zufahrt Senggen bis vorder Geissbach nicht.

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