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AGB

Unsere Allgemeinen Bedingungen

Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Ausflug kommt zwischen Ihnen und GEISSBACH EVENTPLATZ ein Vertrag zustande. Damit gehen beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Vertragsbedingungen, welche Sie mit dem Vertragsabschluss anerkennen, sorgfältig zu studieren.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Events 6 Personen.

Zahlungsbedingungen: Die Abrechnung wird jeweils nach abgeschlossenem Event, vor Ort mit dem Leiter erstellt. Bar oder Einzahlungsschein.

Annullationsbedingungen
Treten Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, müssen wir Ihnen folgende Annullationskosten verrechnen: später als 24 Stunden vor dem Ausflug CHF 200.-

Versicherung
Der Teilnehmer ist durch GEISSBACH EVENTPLATZ nicht versichert und selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Beanstandungen Von Seiten des Teilnehmers: Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Leistungsträger vor Ort sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Leistungsträger ist jedoch nicht befugt, im Namen von GEISSBACH EVENTPLATZ Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen.

Von Seiten GEISSBACH EVENTPLATZ: Die Teilnehmer sind verpflichtet die ihnen übergebenen Sportgeräte und Utensilien sorgfältig zu behandeln. GEISSBACH EVENTPLATZ behält sich vor, die durch Teilnehmer verursachten Schäden Ihnen in Rechnung zu stellen.

Haftung GEISSBACH EVENTPLATZ Allgemeines: GEISSBACH EVENTPLATZ haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Durchführung des Programms mit den aufgeführten Leistungen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises.

Haftungsausschlüsse:
GEISSBACH EVENTPLATZ haftet nicht für die Schlechterfüllung oder für Schäden, wenn sie auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: - Leichtes Verschulden seitens GEISSBACH EVENTPLATZ - Handlungen und Unterlassungen eines mit der Organisation und Ausführung betrauten Drittens - Versäumnisse Ihrerseits vor und während des Events - Ereignisse höherer Gewalt, die trotz Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnten - Teilnehmer befolgen die Anweisungen der Führer und/oder Leistungsträger vor Ort nicht - Teilnehmer erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen nicht. Die Leistungsträger (z.B. Hotels, Restaurants usw.) haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber den Eventteinehmern.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und GEISSBACH EVENTPLATZ ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Burgdorf.

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